Rezeptfehler belastet Brandenburg-Apotheke mit 900 Euro Verlust
Ein Apotheker in Brandenburg steht vor finanziellen Verlusten, nachdem ein Rezeptfehler einen Patienten mit unerwarteten Kosten belastete. Der Fehler bestand darin, dass das Aut-idem-Kästchen angekreuzt war, wodurch die Krankenkasse die Übernahme der Mehrkosten verweigerte. Mittlerweile hat der Vorfall zu einer Rückforderungsforderung von fast 400 Euro geführt – eine zusätzliche Belastung für die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Apotheke.
Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Patient ein Rezept über Palexia (250 mg) erhielt, bei dem das Aut-idem-Feld markiert war. Dadurch war die Apotheke verpflichtet, genau das verordnete Originalpräparat abzugeben, was eine Abrechnung der Zusatzkosten unmöglich machte. In der Folge musste der Patient fast 380 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Der behandelnde Arzt strich zwar später das Aut-idem-Kreuz, sodass die Mehrkosten hätten abgerechnet werden können. Doch die Krankenkasse weigerte sich, der Apotheke die Erstattung zu gewähren, und stellte stattdessen eine Rückforderung über denselben Betrag aus. Der Apotheker legte Widerspruch ein – vergeblich.
Dieser Fall ist nicht der einzige, der das Geschäft belastet. Die Apotheke, die etwa 7.000 Einwohner versorgt, hat zudem mit zwei weiteren Rückforderungsfällen zu kämpfen, die auf gefälschte Rezepte zurückgehen. Diese Vorfälle kosteten den Inhaber zusätzlich rund 500 Euro. Angesichts der hohen Rezeptanzahl ist es kaum möglich, jede Unregelmäßigkeit vor der Bearbeitung zu erkennen.
Insgesamt summieren sich die Verluste der Apotheke durch diese Fälle auf fast 900 Euro. Die Aut-idem-Regelung und die Richtlinien der Krankenkassen lassen dem Inhaber keine Möglichkeit, die Beträge zurückzuerhalten. Der betroffene Patient wiederum musste zunächst die Zusatzkosten für das Medikament selbst tragen, bis das Rezept korrigiert wurde.






