Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Fälle seit November 2024
Mia SchmitzSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1.000 Fälle seit November 2024
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen das vereinfachte Verfahren genutzt, um ihre amtlichen Eintragungen anzupassen.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und erste Daten zeigen, dass sie vor allem von Erwachsenen in Anspruch genommen wird. Von den 976 Fällen betrafen nur etwa 40 Minderjährige – bei diesen handelte es sich meist um Änderungen von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes bewertet. Die Bilanz fällt weitgehend positiv aus, auch wenn einige Bedenken geäußert wurden. So gab es einen Verdachtsfall auf Missbrauch, während vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vornahmen.
Nun prüft der Verband mögliche Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter fünf Jahre warten müssten, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung der Geschlechtseintragungen in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast tausend bearbeiteten Fällen scheint das Gesetz wie beabsichtigt zu wirken. Weitere Nachbesserungen könnten jedoch folgen, um mögliche Risiken zu minimieren.






