23 March 2026, 12:16

Stada-Übernahme: OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre auf Nachzahlungen

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Stada-Übernahme: OLG Frankfurt stärkt Ansprüche ehemaliger Aktionäre auf Nachzahlungen

Der jahrelange Rechtsstreit um die Übernahme von Stada im Jahr 2017 hat eine neue Wendung genommen, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) eine Berufung der Nidda Healthcare zurückgewiesen hat. Mit dem Urteil bleibt es ehemaligen Aktionären weiterhin möglich, Ansprüche auf zusätzliche Entschädigungen geltend zu machen – trotz früherer Einwände. Unterdessen haben sich die Private-Equity-Firmen Bain Capital und Cinven nach acht Jahren aus ihrem Engagement bei dem Pharmakonzern zurückgezogen.

Im Mittelpunkt des Streits steht das Übernahmeangebot von 66 Euro pro Aktie, das Bain und Cinven 2017 unterbreitet hatten. Ehemalige Aktionäre argumentieren, ihnen stünde eine höhere Entschädigung zu – gestützt auf eine Vereinbarung zwischen Nidda Healthcare und dem an der Transaktion beteiligten Aktivisteninvestor Elliott. Eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft fordert nun rund 4,7 Millionen Euro – die Differenz zwischen dem ursprünglichen Angebotspreis und der garantierten Mindestentschädigung.

Das OLG urteilte, dass die Berufung Niddas unbegründet sei, da die Kenntnis von Pressemitteilungen und Medienberichten die Anspruchsvoraussetzungen nicht eindeutig darlege. Das Gericht wies zudem Vorwürfe des Rechtsmissbrauchs zurück und ebnete damit den Weg für 44 anhängige Klagen. Frühere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des OLG hatten ähnliche Ansprüche bereits bestätigt und die Rechte der Aktionäre auf Nachzahlungen gestärkt.

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In einer separaten Entwicklung haben Bain und Cinven nach acht Jahren ihre Mehrheitsbeteiligung an Stada veräußert. Die britische Beteiligungsgesellschaft CapVest Partners hält nun 68 Prozent des Unternehmens, während Bain und Cinven gemeinsam 31 Prozent behalten; das Management verfügt über einen Anteil von 1 Prozent. Die rechtlichen Entscheidungen bleiben weiter anfechtbar, sodass das endgültige Ergebnis noch offen ist.

Ein einzelner Kleinaktionär verlangt fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen seit August 2017. Die Entscheidung des OLG ermöglicht es ihm und anderen Klägern, ihre Verfahren fortzusetzen – sofern nicht ein höheres Gericht die Urteile kippt.

Das OLG-Urteil öffnet Dutzenden ehemaligen Stada-Aktionären weiterhin die Tür, zusätzliche Entschädigungen einzuklagen. Mit dem Rückzug von Bain und Cinven aus der Führungsebene markiert die neue Eigentümerstruktur unter CapVest Partners einen Kurswechsel in der finanziellen Ausrichtung des Unternehmens. Der Rechtsweg ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, da weitere Berufungen das Endergebnis noch beeinflussen könnten.

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