27 March 2026, 02:14

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Eine ruhige, schneebedeckte Straße mit Häusern und Bäumen auf beiden Seiten und wenigen Fahrzeugen.

Winterchaos in Deutschland: Wer zahlt bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Strenger Winterwetter führt zu flächendeckenden Verspätungen bei Pendlerinnen und Pendlern in Deutschland

Eisige Temperaturen, heftiger Schneefall und glatte Straßen erschweren seit Wochen die Anfahrt zur Arbeit. Arbeitgeber und Beschäftigte stehen nun vor Fragen zu Lohnfortzahlung, Abmahnungen und Pflichten, wenn Wetterextreme zu Verspätungen oder Fehlzeiten führen.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 275 und 326 dürfen Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Wetterchaos die Bezahlung für ausgefallene Arbeitsstunden verweigern. Kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wegen Schnee oder Eis zu spät, muss der Betrieb die fehlende Zeit nicht zwingend vergüten. Anders verhält es sich, wenn der Betrieb selbst nicht öffnen kann – dann behalten Beschäftigte ihren Lohnanspruch.

Wer wiederholt ohne angemessene Vorsorge zu spät kommt, riskiert eine offizielle Abmahnung. Arbeitgeber erwarten, dass Mitarbeiter ihre Fahrpläne anpassen, früher losfahren oder sicherere Routen wählen. Wer dies versäumt, muss mit Lohnabzügen oder unbezahlt gebuchten Stunden rechnen.

Offizielle Statistiken, wie oft Beschäftigte wegen Winterwetters zu spät kommen, gibt es nicht. Berichte verweisen stattdessen auf größere Verkehrsprobleme, etwa die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn, die im Januar 2026 wegen des Sturms Elli auf 52,1 Prozent sank. Auch lokale Ausfälle wie die Einstellung des Bus- und Straßenbahnverkehrs in Hannover wurden dokumentiert. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber möglichst früh informieren, wenn sich Verspätungen abzeichnen.

Entscheidend ist, ob die Störung nur Einzelne oder den gesamten Betrieb betrifft: Schließt ein Unternehmen wegen extremer Bedingungen, bleibt der Lohnanspruch bestehen. Verzögert sich jedoch nur die individuelle Anreise, trägt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Verantwortung – und die finanziellen Folgen.

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Beschäftigte müssen nun vorausschauend planen, um bei Extremwetter Sanktionen zu vermeiden. Wer sich nicht anpasst, riskiert Abmahnungen oder Lohnverluste. Arbeitgeber behalten sich das Recht vor, Gehalt einzubehalten – es sei denn, die Störung legt den gesamten Betrieb lahm.

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