03 April 2026, 12:22

WM 2026: Deutschland lockert Lärmregeln für nächtliche Public Viewings

Große Menschenmenge in einem Stadion bei einem Fussballspiel mit einer Bühne, Fahnen, Masten, einem Bildschirm und der Allianz Arena in München, Deutschland.

WM 2026: Deutschland lockert Lärmregeln für nächtliche Public Viewings

Deutschland hat die Lärmvorschriften gelockert, um spätabendliche öffentliche Übertragungen der Fußball-WM 2026 zu ermöglichen. Die neuen Regeln, die vom Kabinett beschlossen wurden, gelten vom 11. Juni bis zum 19. Juli. Sie geben Städten mehr Spielraum, Veranstaltungen zu organisieren – trotz der üblichen nächtlichen Ruhezeiten ab 22 Uhr.

In diesem Jahr finden viele Spiele außerhalb der normalen Tageszeiten statt. Zwei der drei Gruppenspiele Deutschlands beginnen um 22 Uhr, weitere wichtige Partien um 21 Uhr, Mitternacht oder sogar um 3 Uhr morgens.

Die Bundesregierung verabschiedete am 25. März 2026 die Public-Viewing-Verordnung, die es lokalen Behörden erlaubt, Lärmschutzbestimmungen nach 22 Uhr im Einzelfall zu lockern. Dabei müssen die Verantwortlichen das öffentliche Interesse am Turnier mit dem Bedürfnis nach nächtlicher Ruhe abwägen.

Mehrere Veranstaltungsorte haben bereits Public Viewings angekündigt. In Berlin öffnen Naumanns Biergarten und das BRLO Brwhouse ihre Türen für Fans. Auch Herten, Bad Säckingen und Weinstadt-Strümpfelbach haben öffentliche Übertragungen genehmigt – in Anlehnung an die Vorgaben der WM 2006. Unterdessen zeigt die Location Schön & Fröhlich in Braunschweig alle Gruppenspiele der deutschen Mannschaft mit Platz für über tausend Zuschauer.

In Wolfenbüttel wird das Gelände des BV Germania für das Spiel Deutschlands gegen die Elfenbeinküste am 20. Juni geöffnet – Anpfiff ist um 22 Uhr. Große Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Region, wie dem Martinikirche-Vorplatz, dem Schlossplatz oder der Eisbahn in Salzgitter, sind jedoch bisher nicht bestätigt.

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Die vorübergehende Regelung schafft Flexibilität für nächtliche Fußball-Events. Die Kommunen entscheiden nun selbst, ob sie Übertragungen erlauben, und müssen dabei das Gemeinschaftsinteresse gegen Lärmbelästigungen abwägen. Die Änderungen gelten ausschließlich während der WM-Zeit und enden am 19. Juli.

Quelle