Zoll deckt Mindestlohnverstöße bei Großrazzia in Hessen auf
Am 19. Februar 2026 haben Zollbeamte in Nord- und Osthessen eine großangelegte Kontrollaktion durchgeführt. Über 50 Mitarbeiter des Hauptzollamts Gießen überprüften Betriebe auf die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen und Arbeitsrechtsvorschriften.
Die Kontrollen erstreckten sich auf 18 Unternehmen in fünf Landkreisen: Kassel, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner und Schwalm-Eder. Betroffen waren Imbisse, Lebensmittelgeschäfte, Fitnessstudios, Autowerkstätten und ähnliche Betriebe mit insgesamt 81 Beschäftigten.
Die Beamten prüften, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zahlten und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen führten. Erste Erkenntnisse deuten auf Verstöße hin, darunter die Unterschreitung des Mindestlohns.
Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamts Gießen, bestätigte, dass gegen festgestellte Verstöße rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erklärte, die gezielten Kontrollen seien Teil einer risikoorientierten Strategie, um illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit einzudämmen. Umfassende Nachermittlungen laufen nun, um die ersten Feststellungen zu überprüfen.
Ziel der Aktion war die Durchsetzung der Lohnvorschriften und eine geringere Toleranz gegenüber Schwarzarbeit. Verstöße werden verfolgt, weitere Kontrollen sind möglich. Nicht konforme Arbeitgeber müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.






