Baden-Württemberg revolutioniert den Holzbau mit neuen flexibleren Vorschriften

Baden-Württemberg revolutioniert den Holzbau mit neuen flexibleren Vorschriften
Baden-Württemberg hat seine Bauvorschriften überarbeitet, um den Holzbau zu erleichtern und flexibler zu gestalten. Die Änderungen ermöglichen den Einsatz von Holz in größeren Gebäuden, darunter auch Hochhäuser für Wohnungen und Büros. Fünf zentrale Richtlinien, darunter die Holzbaurichtlinie, wurden vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen überarbeitet.
Nach den neuen Regelungen ist die Holztafelbauweise nun auch für Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugelassen. Dazu zählen große Wohnblocks und Bürogebäude mit einer Höhe von über 13 Metern. Bisher unterlagen solche Projekte strengen Größenbeschränkungen, die nun aufgehoben wurden.
Die überarbeitete Richtlinie erweitert zudem die Nutzung von Holz in Gebäuden mit erhöhten Brandschutzanforderungen. Bestimmte Bereiche – wie großflächige, zusammenhängende Räume oder Krankenhäuser – müssen jedoch weiterhin verbindliche Brandschutzprüfungen durchlaufen. Die Behörden können die Einhaltung während des Genehmigungsverfahrens oder bei Bedarf überprüfen. Alle am Bau Beteiligten müssen die Technischen Baubestimmungen einhalten. Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift zu den Technischen Baubestimmungen tritt offiziell am 12. Januar 2026 in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, die Umweltverträglichkeit zu fördern, ohne dabei die statische Stabilität und Sicherheit zu vernachlässigen.
Die überarbeiteten Vorschriften vereinfachen den Holzbau in Baden-Württemberg und erweitern seine Einsatzmöglichkeiten. Holz darf nun auch in höheren und komplexeren Gebäuden verwendet werden, sofern die erforderlichen Brandschutzanforderungen erfüllt sind. Die neuen Regelungen gelten ab Anfang 2026, wobei die Einhaltung durch die Bauaufsichtsbehörden überwacht wird.

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