Baden-Württemberg revolutioniert Planungsrecht: Bürokratie ade, Digitalisierung willkommen

Baden-Württemberg revolutioniert Planungsrecht: Bürokratie ade, Digitalisierung willkommen
Baden-Württemberg hat sein Planungsrecht grundlegend reformiert, um Bürokratie abzubauen und Entwicklungsprozesse zu beschleunigen. Der Landtag verabschiedete am 12. März 2025 zentrale Änderungen am Landesplanungsgesetz. Nach Angaben der Behörden sollen die Neuerungen Planungsverfahren schneller, digitaler und weniger anfällig für Verzögerungen durch kleine Fehler machen.
Die Reform schafft veraltete Genehmigungsverfahren für Regionalpläne ab. Statt langwieriger Prüfungen tritt ein neues Meldeverfahren in Kraft, durch das Pläne innerhalb von sechs Monaten rechtswirksam werden. Diese Umstellung soll den zwölf Regionalverbänden des Landes ermöglichen, Raumordnungspolitik zügiger und mit geringeren rechtlichen Risiken umzusetzen.
Digitale Abläufe ersetzen nun papierlastige Schritte wie das Scannen von Dokumenten. Die Behörden versprechen sich davon eine Verkürzung der Projektzeitpläne um mehrere Wochen. Kleine formale Fehler – bisher oft Grund für das Scheitern ganzer Vorhaben – stoppen künftig nicht mehr das Verfahren, während schwerwiegende Mängel weiterhin korrigiert werden müssen. Regionalvertreter begrüßen die Änderungen. Die auf Initiative der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), vorangetriebenen Novellen entlasten zudem Kommunen, Unternehmen und Bürger. Razavi, die bei der Verabschiedung sprach, stellte die Reform als Schritt zur Modernisierung der Planung dar – bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Belastbarkeit. Das Gesetz tritt in den kommenden Wochen nach der zweiten Lesung im Parlament in Kraft.
Die neuen Regelungen ermöglichen es den Regionalverbänden, Pläne in der Hälfte der Zeit abzuschließen. Digitale Arbeitsprozesse und strengere Fehlergrenzen werden Genehmigungen weiter beschleunigen. Der Staat erwartet dadurch eine zügigere Umsetzung von Projekten.

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